Sie besitzen eine oder mehrere Liegenschaften in der Schweiz, wohnen aber im Ausland? Gerne unterstützen wir Sie in der Verwaltung und Betreuung Ihrer Liegenschaft.
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Wir kennen das Schweizer Steuergesetz wie unsere eigene Hosentasche. Lassen Sie sich von uns in allen Steuerfragen beraten. Wir helfen Ihnen Ihre Steuern zu optimieren.
Die Pauschalbesteuerung oder auch die „Besteuerung nach dem Aufwand“ genannt, ist eine Regel des schweizerischen Einkommenssteuerrechts. Vor allem für wohlhabende und finanzstarke Personen ausländischer Staatsangehörigkeit wirkt sich die Pauschalbesteuerung positiv aus. Wer genau und wie davon betroffen ist? Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Sie sind ausländischer Staatsangehöriger mit Erben in der Schweiz? Oder Sie besitzen Liegenschaften in der Schweiz und möchten wissen, wie diese in einem Erbfall zu besteuern sind? Wir beraten Sie gerne in allen Erbschaftssteuerfragen.
Alle in der Schweiz steuerpflichtigen Personen mit Wohnsitz im Ausland benötigen für das Veranlagungsverfahren einen Vertreter in der Schweiz. Unsere Steuerexperten übernehmen gerne Ihre Vertretung und stehen Ihnen bei allen Steuerfragen zur Verfügung.